Das neue Jahr ist nun schon einen Monat alt und so manch neue Gesetzesänderung ist in Kraft getreten. Neuerungen gibt es allerdings dieses Jahr nicht nur für Radfahrer und Autofahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Und auch wenn uns so manche Gesetzesänderung zunächst als nicht sinnvoll erscheinen mag, so ist das Verkehrsministerium und andere Beteiligte stets nur an einer Sache interessiert: Deutschlands Straßen sollen sicherer werden. Und das ist eine gute Nachricht. Die neuesten Änderungen und Neuerungen erhalten Sie nun im Überblick.
Verkehrsteilnehmer müssen ab dem Jahr 2017 bereits ab Schrittgeschwindigkeit und Stau eine Rettungsgasse bilden. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer und für all diejenigen die immer noch nicht begriffen haben, was es bedeutet eine Rettungsgasse zu bilden, hier noch mal die Erklärung: Eine Rettungsgasse wird zwischen der äußeren linken und der angrenzenden rechten Spur gebildet. Besteht eine Straße aus drei oder vier Fahrstreifen so kommt bei aufheulenden Sirenen schon mal so manch verunsicherter Autofahrer ins Schwitzen. Doch es ist ganz einfach: Die Fahrzeuge auf der linken Spur müssen nach links und alle anderen sollten nach rechts ausweichen. Und wer die Änderung an dieser Sache noch nicht erkennt: Bis Dato wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren in der Mitte gebildet. Vielleicht ist die neue Regelung etwas einfacher umzusetzen.
Schulen, Altenheime oder Kindergärten wünschten sich eine einfachere und unkompliziertere Umsetzung von 30er-Zonen. Sie zählen zu den so genannten Unfallschwerpunkten und mussten bislang über mehrere Instanzen gezogen werden, ehe diese auch anerkannt wurden. Jetzt soll dies vereinfacht werden, vor allem gilt dies nun auch für Hauptstraßen. Grundsätzlich bleibt aber die 50er Regelung Innerorts.
Fahrschüler aufgepasst: Seit dem ersten Januar sind die Kosten für die theoretische Prüfung von 11,00 Euro auf 11,90 Euro gestiegen, die Computerprüfung kostet dann 10,60 Euro. Die praktische Prüfung steigt auf 91,50 Euro an und auch die Praxis-Motorradprüfung kostet nun 121,28 Euro.
Leider wird auch die Hauptuntersuchung teurer, je nach Bundesland kostet diese zwischen 35 und 55 Euro.
Ab dem ersten Januar 2017 können Motorräder und Kleinkrafträder nur noch mit der Schadstoffnorm Euro 4 zugelassen werden. Motorräder über 175 Kubikzentimeter dürfen nicht mehr als 80 dB betragen. Es wird also künftig etwas leiser auf den Straßen. Des einen Freud, des anderen Leid. Nun, vielleicht macht diese Regelung so manchen Motorradbegeisterten wieder fröhlich, denn das Jahr 2017 hat immerhin einen neuen Feiertag bekommen. Der 31. Oktober fällt auf einen Dienstag, der Montag wird zum Brückentag, und vielleicht kann das verlängerte Wochenende für eine entspannte Motorradtour genutzt werden.
Radfahrer durften sich bislang an den gängigen Fußgängerampeln orientieren, sofern es keine gesonderte Radfahrer-Ampel gab. Künftig gilt jedoch für jeden Radfahrer, die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
E-Bikes dürfen nach dem ersten Januar auch weiterhin auf Radwegen gefahren werden, sofern sie die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiben. Allerdings gibt es ein neues Verkehrsschild für alle E-Bike Fahrer. E-Bikes die schneller als 45 km/h laufen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Bislang durften nur Kinder den Fußweg nutzen, die Eltern hatten den Radweg zu nutzen. Da es hier offensichtlich zu Problemen in der Vergangenheit kam, dürfen nun Eltern ihre Kinder auf dem Fußweg mit begleiten. Diese Regelung ist natürlich durchaus sinnvoll, immerhin können Eltern nur so das Fahrverhalten ihrer Kinder beeinflussen und im Notfall auch schneller eingreifen.
2017 soll auch ein Handyverbot am Steuer in Kraft treten, sodass auch Tabletts künftig während der Fahrt nicht genutzt werden dürfen. Wer dagegen verstößt der muss mit einer zusätzlich verteuerten Bußgeldstrafe rechnen. Diese Regelung dürfte den meisten Menschen einleuchten, denn immer noch passieren in Deutschland viel zu viele Unfälle aufgrund von Ablenkungen durch das Smartphone.
Auch ein neues Carsharing-Gesetz soll in diesem Jahr noch in Kraft treten. So sollen unter anderem die Kennzeichnung und die Befreiung von Parkgebühren geregelt werden. Auch ein neues Verkehrsschild für die Carsharing-Parkplätze soll es künftig auch geben.
Bereits seit Ende November gibt es in Frankreich eine Handschuhpflicht für Motorradfahrer. Dies hierzulande jedoch extra einzuführen ist aktuell noch nicht in Diskussion. Immerhin verzichtet kaum ein Motorradfahrer auf seine Handschuhe, gerade in den Wintermonaten würde auf diese Idee wohl kaum jemand kommen.
Italien ist erster Vorreiter in Sachen telefonieren am Steuer. Wer nicht mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert, sondern das Handy am Ohr hält, dem droht ein 2 monatiger Führerscheinentzug. Und auch für uns Deutsche gilt dieses Fahrverbot, wenn wir beim telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in Italien erwischt werden. Vorsicht also beim nächsten Italienurlaub, es kann teuer werden.
Ein Kommentar
An dieser Stelle mal ein Lob für diesen tollen Beitag. Ist eine tolle Übersicht.